Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der
– Lehrkräfte,
– Eltern und
– Schülerinnen und Schüler sowie
– die Schulleiterin oder der Schulleiter an.
Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Geregelt ist sie unter anderem in den §§ 65-67 des Schulgesetztes NRW.
(MSW NRW)